Bauhofleiter sind für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Dazu schreibt der Gesetzgeber bestimmte Unterweisungen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vor. Im Unglücksfall können sie wegen fahrlässiger Unterlassung haftbar gemacht werden. Um sich und ihre Mitarbeitenden abzusichern, müssen Bauhofleiter also regelmäßig unterweisen, nachweisen und dokumentieren.Schritt-für-Schritt Anleitungen und über 100 digitale Vorlagen zur praktischen Umsetzung bieten diese digitalen Vorlagen.
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