Unter Osseointegration versteht man die direkte, funktionelle und strukturelle Verbindung zwischen vitalem Knochen und einer belastbaren Implantatoberfläche. Ausgehend von Brånemarks wegweisender Definition aus dem Jahr 1969 - in der er den Begriff als direkte Schnittstelle zwischen Knochen und Implantat ohne dazwischenliegendes Weichgewebe charakterisierte - hat sich das Konzept weiterentwickelt und umfasst nun auch den klinischen Erfolg. Im Jahr 1986 präzisierte die American Academy of Implant Dentistry diese Definition, indem sie die feste, schmerzfreie und unbewegliche Verankerung eines alloplastischen Materials unter funktionellen Belastungen hervorhob. Darauf aufbauend stellten Zarb und Albrektsson fest, dass echte klinische Osseointegration durch langfristige Implantatstabilität ohne Schmerzen, Beweglichkeit oder periimplantäre Röntgentransparenz definiert ist.
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