Den 196 Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist es nach zwei Wochen intensiver Verhandlungen gelungen, ein erstes historisches und universelles Abkommen zu verabschieden. Das am 4. November 2016 in Kraft getretene Abkommen zielt darauf ab, die globale Erwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts deutlich unter 2 °C zu begrenzen und gleichzeitig die Bemühungen fortzusetzen, 1,5 °C nicht zu überschreiten. Jede Vertragspartei legt die von ihr geplanten, auf nationaler Ebene festgelegten Beiträge fest, teilt diese mit und aktualisiert sie fortlaufend. Die Vertragsparteien ergreifen interne Klimaschutzmaßnahmen, um die Ziele dieser Beiträge zu erreichen. Der vorläufige NDC (national festgelegter Beitrag) Algeriens wurde unter Berücksichtigung der besonders schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Lage konzipiert, in der sich Algerien aufgrund des erheblichen Rückgangs der Preise für Kohlenwasserstoffe befindet. Algerien beabsichtigt, sich als wichtiger Akteur bei der Stromerzeugung aus Photovoltaik und Windkraftanlagen zu positionieren, die die Triebkräfte einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung sein werden.
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