Heute liegt der Sinn einer solchen Politik vor allem im Schutz verfolgter Bevölkerungsgruppen weltweit. Seit Beginn der 2000er Jahre bemüht sich die Europäische Union um die Schaffung eines einheitlicheren Asylsystems, doch behalten die Mitgliedstaaten weiterhin die Kontrolle über ihre nationalen Systeme. Aus diesem Grund variiert die Behandlung von Flüchtlingen in Europa enorm. Es ist daher angebracht, sich mit der Frage zu befassen, ob die Externalisierung der Asylpolitik der Union als geteilte Zuständigkeit deren Wirksamkeit beeinträchtigen kann. Unter Wirksamkeit versteht man hier die Anwendung der Rechtsnorm und somit die Erzeugung von Wirkungen durch diese Rechtsnorm, die mit den von ihr verfolgten Zielen vereinbar sind. Daher werden wir zunächst das Phänomen der Externalisierung der Asylpolitik der Union erläutern (I), bevor wir die Grenzen des geltenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hervorheben (II).
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