Dieses Werk zielt auf die Verknüpfung dreier grundlegender Elemente ab, um den Streitgegenstand des Verfahrens mit dem Begriff der Kausalität zu verbinden. Der Streitgegenstand des Verfahrens als Streitgegenstand des Lebens, wie er von Carnellutti dargelegt wurde. Der Prozess als ein ebenfalls aus dem Leben abgeleiteter Ausdruck, die Verpflichtung als Prozess. Nichts, was zwangsläufig konstruiert wird, bleibt unveränderlich. Somit ist alles eine Konstruktion, die sich im Laufe des Weges (Antrag, Entwicklung und Vollstreckung) verändern kann. Aristoteles veranschaulicht dies sehr gut, indem er die Kausalität als vier Ursachen oder Beweggründe jeder Handlung oder Unterlassung definiert: die materielle Tatsache, die ihr als Grundlage dient; was sie in ihrer Wertestruktur ausmacht; wem sie folgt und wozu.
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