Die Arbeit beschäftigt sich mit der Legitimierbarkeit einer strafrechtlichen Sonderverantwortung des Produktherstellers für bereits in Verkehr gebrachte Produkte. Sie zeigt bestehende Strafbarkeitslücken auf und unterbreitet nach einer Konkretisierung des zu fordernden Pflichtenumfangs einen Gesetzesvorschlag, um diese zu schließen. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, ob eine strafrechtliche Sonderverantwortung des Produktherstellers für bereits in Verkehr gebrachte Produkte zu legitimieren ist und wie eine solche konkret ausgestaltet werden könnte. Ausgehend von der Garantenlehre zeigt die Autorin auf, dass das Unterlassen von Gefahrabwendungsmaßnahmen strafwürdiges und strafbedürftiges Verhalten darstellt. Sie beschäftigt sich mit den nach derzeitiger Gesetzeslage bestehenden Sanktionsmöglichkeiten und der bisherigen Rechtsprechungspraxis. Um den hierbei identifizierten Defiziten zu begegnen, wird schließlich eine Pflichtenkonkretisierung anhand strafrechtlicher Grundprinzipien vorgenommen, wobei die Abgrenzung zur zivilrechtlichen Produktverantwortung herausgearbeitet wird. Auf dieser Basis unterbreitet die Autorin schließlich einen umfassenden Gesetzesvorschlag, der insbesondere die Probleme des strafrechtlichen Kausalitätsnachweises adressiert.
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