Diese Arbeit untersucht die Zusammenarbeit zwischen der DRK und dem Internationalen Strafgerichtshof bei der Vollstreckung von Haftbefehlen. Anhand von Fällen wie Thomas Lubanga, Germain Katanga, Sylvestre Mudacumura und dem Fall Omar el-Beshir wird das Spannungsverhältnis zwischen den Verpflichtungen des Römischen Statuts und der nationalen Souveränität beleuchtet. Die Analyse zeigt die Schwierigkeiten und den Widerspruch zwischen Artikel 27, der Immunitäten ausschließt, und Artikel 98, der häufig zum Schutz bestimmter internationaler Verpflichtungen herangezogen wird, auf. Diese Spannungen in Verbindung mit den innerstaatlichen Beschränkungen verringern die Wirksamkeit der Zusammenarbeit und unterstreichen die Notwendigkeit, den innerstaatlichen Rechtsrahmen und den politischen Willen der Staaten zu stärken und das Immunitätssystem auf internationaler Ebene zu klären.
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