Der Begriff der normativen Grenze soll die Analyse der Europäischen Union als kohärentes konstitutionelles System sowohl intern als auch extern erleichtern. Extern wirkt sich dieses System unterschiedlich auf fremde Rechtsordnungen aus. Die Analyse der Fälle Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und sogar des Brexits unterstreicht die Bedeutung der politischen Aneignung des rechtlichen Faktums der Integration. Die institutionelle Analyse der Beziehungen legt nahe, dass der Gegenstand der Abgrenzung des europäischen Raums nicht mehr die normative Divergenz, sondern die Gesetzgebungskompetenz ist. Intern ermöglicht die dreidimensionale Analyse des Verfassungssystems die Koexistenz der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und der Union innerhalb ein und desselben Verfassungssystems, das entsprechend ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Identitäten gestaltet ist. Die normativen Beziehungen formalisieren sich über eine materielle Dialektik unabhängig von der internen Hierarchie. Diese Analyse regt dazu an, das Konzept des Primats zu verfeinern. Das letztendliche Ziel besteht darin, die Reflexion über die Neujustierung der verfassungsrechtlichen Analyse der Beziehungen zwischen Rechtsordnungen anzuregen, wobei die Existenz der Europäischen Union in vollem Umfang berücksichtigt wird.
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