Die rechtsdogmatische Untersuchung der Anwendungsfälle des § 839a BGB in Praxis: mit Schwerpunkt höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen: 6828

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Bol Die Dissertation analysiert die Anwendungsfälle des § 839a BGB in der Praxis, mit Fokus auf die vom Bundesgerichtshof entwickelten Fallgruppen. Ziel ist es, rechtliche Grundlagen, Praxisrelevanz und Handhabung der Haftung gerichtlich berufener Sachverständiger zu beleuchten und so das Verständnis für dieses Haftungsregime zu vertiefen. In Hinblick auf den technischen, digitalen und sozialen Fortschritt steigt die ökomische und fachliche Relevanz von Gutachtern in gerichtlichen Verfahren zunehmend. Diese nehmen mit ihrer externen Expertise maßgeblich Einfluss auf die gerichtliche Urteilsfindung. Es stellt sich daher die Frage, ob eine Regressmöglichkeit für die Fälle einer fehlerhaften Begutachtung besteht. § 839a BGB statuiert ein Institut für die sonderdeliktische Haftung des gerichtlich berufenen Sachverständigen. Seit in Krafttreten der Norm im Jahr 2002 lässt sich eine stetig wachsende Bedeutung des Haftungstatbestandes etwa für Wertgutachter oder für Sachverständige, die in einem Ermittlungsverfahren berufen werden, konstatieren. Die vorliegende Arbeit erörtert insbesondere die für die Praxis relevanten Anwendungsfälle. Im Zentrum steht dabei die Systematisierung, die Herleitung, die Definition sowie eine umfangreiche Analyse kontroverser Fallgruppen. Hierbei wird ein dynamischer Prozess insbesondere in der Rechtsprechung deutlich, der die Notwendigkeit von Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Rechtsfrieden hervorhebt.

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Die Dissertation analysiert die Anwendungsfälle des § 839a BGB in der Praxis, mit Fokus auf die vom Bundesgerichtshof entwickelten Fallgruppen. Ziel ist es, rechtliche Grundlagen, Praxisrelevanz und Handhabung der Haftung gerichtlich berufener Sachverständiger zu beleuchten und so das Verständnis für dieses Haftungsregime zu vertiefen. In Hinblick auf den technischen, digitalen und sozialen Fortschritt steigt die ökomische und fachliche Relevanz von Gutachtern in gerichtlichen Verfahren zunehmend. Diese nehmen mit ihrer externen Expertise maßgeblich Einfluss auf die gerichtliche Urteilsfindung. Es stellt sich daher die Frage, ob eine Regressmöglichkeit für die Fälle einer fehlerhaften Begutachtung besteht. § 839a BGB statuiert ein Institut für die sonderdeliktische Haftung des gerichtlich berufenen Sachverständigen. Seit in Krafttreten der Norm im Jahr 2002 lässt sich eine stetig wachsende Bedeutung des Haftungstatbestandes etwa für Wertgutachter oder für Sachverständige, die in einem Ermittlungsverfahren berufen werden, konstatieren. Die vorliegende Arbeit erörtert insbesondere die für die Praxis relevanten Anwendungsfälle. Im Zentrum steht dabei die Systematisierung, die Herleitung, die Definition sowie eine umfangreiche Analyse kontroverser Fallgruppen. Hierbei wird ein dynamischer Prozess insbesondere in der Rechtsprechung deutlich, der die Notwendigkeit von Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Rechtsfrieden hervorhebt.


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Merk Lang, Peter GmbH
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  • 9783631936795
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