Zwischen 2003 und 2009 versuchte das kolumbianische Verfassungsgericht, die Konturen der Doktrin der "verfassungsrechtlichen Substitution" abzugrenzen und die Methodik festzulegen, die das Gericht bei jeder Überprüfung einer Verfassungsänderung anwenden sollte. Die Entscheidung C-588 des Gerichts aus dem Jahr 2009 schwächte jedoch die innere Kohärenz dieser Doktrin, verschärfte die Anforderungen an die Prüfung im Rahmen des Substitutionsprüfungstests und erweiterte den Umfang der Zuständigkeit des Gerichts. Mit dieser Entscheidung hob das Gericht praktisch alle Beschränkungen bei der Überprüfung der materiell-rechtlichen Aspekte einer Verfassungsänderung auf und prüfte die angefochtene Reform stattdessen so, als handele es sich um eine untergeordnete Rechtsvorschrift - eine Praxis, vor der das Gericht selbst seit 2003 gewarnt hatte. Daher hat das Gericht im Rahmen der Theorie der "Ersetzung" der Verfassung den Umfang seiner Zuständigkeit zur Überprüfung von Verfassungsänderungen erheblich erweitert und damit die traditionelle Auslegung von Artikel 241 der Verfassung außer Kraft gesetzt. Angesichts des damaligen politischen Kontexts warfen diese Urteile interessante Fragen hinsichtlich der Grenzen der gerichtlichen Überprüfung von Verfassungsänderungen in Kolumbien und folglich auch hinsichtlich der Grenzen des sekundären Verfassungsgebers bei der Änderung der Verfassung auf.
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