Gesellschaft bürgerlichen Rechts. GbR: §§ 705 740c BGB. Kommentar

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Bol Zum Werk Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021 bewirkte eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB). Während die alte Fassung der §§ 705-740 BGB keine Binnenstruktur aufweist, sind die neuen §§ 705-740c BGB detailliert strukturiert und ermöglichen so einen raschen Überblick. Das Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Da sowohl das BGB als auch das HGB weitgehend dispositives Recht enthält, kann hiervon abgewichen werden. Deshalb sind zum Inkrafttreten - soweit noch nicht erfolgt - folgende Prüfungen notwendig:- Prüfung aller Gesellschaftsverträge im Hinblick auf die Neuregelungen. Insbesondere ist zu prüfen, ob vertragliche Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen gewünscht sind.- GbRs mit Grundstücksbesitz oder anderen registerrechtlich erfassten Rechten: Prüfung, ob Eintragung als eGbR erfolgen muss- Prüfung, ob Eintragung als GbR Vorteile bringt (z.B. bei Bietergemeinschaften im Vergaberecht, ARGE) oder vermieden werden soll (Offenlegungspflichten) Vorteile auf einen Blick- kompetent aus einer Hand- mit den Erfahrungen seit Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024- mit Hinweisen zum Handlungsbedarf Zur Neuauflage- Streitfragen der Praxis zum Registerverfahren und zur Vererbung von Gesellschaftsanteilen- Probleme zum zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelungen - Handlungsbedarf bei Altgesellschaften- entsprechende Rechtsprechung und Literatur wurden praxisgerecht und dogmatisch fundiert ausgewertet Zielgruppe Für Anwaltschaft, Unternehmen, alle Register führenden Stellen, Richterschaft.

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Zum Werk Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021 bewirkte eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB). Während die alte Fassung der §§ 705-740 BGB keine Binnenstruktur aufweist, sind die neuen §§ 705-740c BGB detailliert strukturiert und ermöglichen so einen raschen Überblick. Das Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Da sowohl das BGB als auch das HGB weitgehend dispositives Recht enthält, kann hiervon abgewichen werden. Deshalb sind zum Inkrafttreten - soweit noch nicht erfolgt - folgende Prüfungen notwendig:- Prüfung aller Gesellschaftsverträge im Hinblick auf die Neuregelungen. Insbesondere ist zu prüfen, ob vertragliche Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen gewünscht sind.- GbRs mit Grundstücksbesitz oder anderen registerrechtlich erfassten Rechten: Prüfung, ob Eintragung als eGbR erfolgen muss- Prüfung, ob Eintragung als GbR Vorteile bringt (z.B. bei Bietergemeinschaften im Vergaberecht, ARGE) oder vermieden werden soll (Offenlegungspflichten) Vorteile auf einen Blick- kompetent aus einer Hand- mit den Erfahrungen seit Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024- mit Hinweisen zum Handlungsbedarf Zur Neuauflage- Streitfragen der Praxis zum Registerverfahren und zur Vererbung von Gesellschaftsanteilen- Probleme zum zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelungen - Handlungsbedarf bei Altgesellschaften- entsprechende Rechtsprechung und Literatur wurden praxisgerecht und dogmatisch fundiert ausgewertet Zielgruppe Für Anwaltschaft, Unternehmen, alle Register führenden Stellen, Richterschaft.


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  • 9783406824920
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