Es ist wichtig zu betonen, dass Kinder erst seit sehr kurzer Zeit im eigentlichen Sinne als Rechtssubjekte gelten. Zwar galt das Kind im antiken Rom wie auch in unseren traditionellen Gesellschaften als Sache (es hatte denselben Status wie ein Sklave), woraus sich der Begriff "infans" ableitet, der "derjenige, der nicht spricht" bedeutet. Daher war es den Entscheidungen der Erwachsenen (vor allem des pater familias) unterworfen. Im 18. Jahrhundert begann die schrittweise Anerkennung des Status des Kindes in der Gesellschaft. Diese begann, es als den Erwachsenen von morgen zu betrachten. Nach 1924 folgten mehr als 80 internationale Rechtsinstrumente, die sich direkt oder indirekt auf das Kind bezogen. So vollzog sich der Übergang von einem deklaratorischen zu einem verbindlichen Recht. In jüngster Zeit erscheinen die UN-Konvention vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes auf internationaler Ebene und das Gesetz Nr. 09/001 vom 10. Januar 2009 zum Schutz des Kindes auf nationaler Ebene als rechtlicher Ausdruck der Anerkennung und des Schutzes der Rechte und Pflichten, die ihm als Rechtssubjekt zuerkannt werden.
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