Hauptverhandlungsunterbrechung und Urteilsfindung

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Bol Mit Blick auf die maßgebliche Regelung zur Unterbrechung der strafrechtlichen Hauptverhandlung, § 229 der Strafprozessordnung, lässt sich feststellen: Seit ihrer Einführung im Jahre 1877 wurde die Unterbrechungsmöglichkeit kontinuierlich ausgeweitet und der ursprüngliche gesetzgeberische Leitgedanke, das strafrechtliche Hauptverfahren konzentriert abzuhalten, trat immer weiter in den Hintergrund. Diese Entwicklung ist kritisch zu beurteilen, denn der historische Gesetzgeber verfolgte ein wichtiges Ziel: Die richterliche Urteilsfindung und der dort stattfindende Erinnerungsprozess sollten durch Unterbrechungen der Hauptverhandlung nicht über Gebühr belastet werden.Dieses ursprüngliche Ziel und die sukzessive gesetzgeberische Abkehr nimmt der Autor zum Anlass, den möglichen Einfluss der Hauptverhandlungsunterbrechung auf die richterliche Urteilsfindung aus psychologischer Sicht näher zu beleuchten. Dabei werden die Grundlagen der menschlichen Informationsverarbeitung erläutert und in der Folge Implikationen für ein daran anzupassendes strafrechtliches Hauptverhandlungsrecht gebildet.Die Untersuchung schließt mit der Diskussion möglicher Änderungen der Strafprozessordnung und der Ausformulierung dreier konkreter Änderungsvorschläge: Die Anpassung des § 229 der Strafprozessordnung, die Einführung einer audiovisuellen Dokumentation der Hauptverhandlung und einer Ausweitung der Möglichkeiten zum audiovisuellen Verhandeln in der strafrechtlichen Hauptverhandlung.

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Mit Blick auf die maßgebliche Regelung zur Unterbrechung der strafrechtlichen Hauptverhandlung, § 229 der Strafprozessordnung, lässt sich feststellen: Seit ihrer Einführung im Jahre 1877 wurde die Unterbrechungsmöglichkeit kontinuierlich ausgeweitet und der ursprüngliche gesetzgeberische Leitgedanke, das strafrechtliche Hauptverfahren konzentriert abzuhalten, trat immer weiter in den Hintergrund. Diese Entwicklung ist kritisch zu beurteilen, denn der historische Gesetzgeber verfolgte ein wichtiges Ziel: Die richterliche Urteilsfindung und der dort stattfindende Erinnerungsprozess sollten durch Unterbrechungen der Hauptverhandlung nicht über Gebühr belastet werden.Dieses ursprüngliche Ziel und die sukzessive gesetzgeberische Abkehr nimmt der Autor zum Anlass, den möglichen Einfluss der Hauptverhandlungsunterbrechung auf die richterliche Urteilsfindung aus psychologischer Sicht näher zu beleuchten. Dabei werden die Grundlagen der menschlichen Informationsverarbeitung erläutert und in der Folge Implikationen für ein daran anzupassendes strafrechtliches Hauptverhandlungsrecht gebildet.Die Untersuchung schließt mit der Diskussion möglicher Änderungen der Strafprozessordnung und der Ausformulierung dreier konkreter Änderungsvorschläge: Die Anpassung des § 229 der Strafprozessordnung, die Einführung einer audiovisuellen Dokumentation der Hauptverhandlung und einer Ausweitung der Möglichkeiten zum audiovisuellen Verhandeln in der strafrechtlichen Hauptverhandlung.


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