Die Bedingungen für das Zustandekommen eines Vertrags halten seit 1804 dem Zahn der Zeit relativ stand. Um gültig zu sein, muss ein Vertrag bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen, nämlich Zustimmung, Geschäftsfähigkeit, einen bestimmten Gegenstand und einen rechtmäßigen Grund. Angesichts der jüngsten technologischen Entwicklungen ist der Vertrag als Vereinbarung nicht außen vor geblieben, da man heute von E-Zustimmung, digitaler Geschäftsfähigkeit und sogar ganz allgemein von einem elektronischen Vertrag spricht. Letzterer kommt meist über spezielle Plattformen und die immer regelmäßigere Nutzung des "Netzes der Netze" - des Internets - zustande. Diese Studie legt daher nahe, sich mit den Möglichkeiten einer möglichen Aktualisierung der konstitutiven Elemente des Vertragsschlusses zu befassen. Sie bietet daher die Gelegenheit, die Einmischung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Vertragsbeziehungen hervorzuheben, da diese nicht mehr wegzudenken sind. Ungeachtet der Einmischung der IKT scheint es, dass die IKT relative Veränderungen bei den konstitutiven Elementen des Vertragsabschlusses bewirken.
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