Seit dem Gesetz vom 9. September 2002 hat sich das Angebot an Haftanstalten für jugendliche Straftäter durch die Schaffung von Jugendstrafanstalten erweitert. Diese modernen Haftanstalten bestehen neben den Jugendabteilungen und haben das Ziel, inhaftierte Jugendliche in einem abgeschwächten, aber dennoch strengen Haftumfeld zu betreuen, wobei der erzieherischen Arbeit ein zentraler Stellenwert zukommt. Neben der Trennung von den Volljährigen spiegelt sich in der Inhaftierung von Minderjährigen der Wille wider, Strafvollzug und Erziehung in Einklang zu bringen. Allerdings sind viele Einrichtungen, die dieser doppelten Logik folgten, gescheitert. Diese neuen Gefängnisse gehen dennoch das Wagnis ein, echte Erziehungsanstalten zu verkörpern, deren Haftregime im Wesentlichen auf der Entlassung des jugendlichen Häftlings basiert. Nach einigen Jahren des Betriebs fällt die Bilanz dieser "Modellgefängnisse" recht gemischt aus. In der Praxis führt diese erzieherische Priorität dazu, dass die Sicherheitsanforderungen im Strafvollzug zurücktreten, was Fragen hinsichtlich ihrer institutionellen Funktionsweise sowie der Empfindungen der dort inhaftierten Jugendlichen aufwirft.
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