Kernstrukturen des Sachenrechts
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Elke Herrmann untersucht vier elementare Bereiche des Sachenrechts. Die zentrale und uberzeitliche Einrichtung des Eigentums ist pragend fur das Privatrecht und die Rechtsordnung im Ganzen und wie wenige andere Rechtsinstitute Gegenstand auch ausserrechtlicher Betrachtungen. Die Autorin stellt dieses in seiner Bedeutung, Ausgestaltung, seinen rechtshistorischen Entwicklungen und angeblichen heutigen Wandlungen dar und charakterisiert es. Von gleich fundamentaler Bedeutung ist der Besitz. Er ist seit jeher eines der schwierigsten Privatrechtsinstitute. Bisher ungeloeste Fragen koennten nach Auffassung der Autorin besser durch starkere Beachtung der anerkannten Regeln der Methodik beantwortet werden. Fallen Eigentum und Besitz, an sich zusammengehoerig, auseinander, kann das Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis entstehen. Hier geht es Elke Herrmann darum, die Grundstrukturen freizulegen, die von den durch Literatur und Judikatur geschaffenen 'Schichten' uberdeckt werden. Die beschrankten Sachenrechte werden unter dem besonderen Aspekt untersucht, den Anton Menger dem Eigentum zugeschrieben hat und wonach das Sachenrecht Nichts als eine vollstandige Entfaltung des Privateigentums sei.
Elke Herrmann untersucht vier elementare Bereiche des Sachenrechts. Die zentrale und uberzeitliche Einrichtung des Eigentums ist pragend fur das Privatrecht und die Rechtsordnung im Ganzen und wie wenige andere Rechtsinstitute Gegenstand auch ausserrechtlicher Betrachtungen. Die Autorin stellt dieses in seiner Bedeutung, Ausgestaltung, seinen rechtshistorischen Entwicklungen und angeblichen heutigen Wandlungen dar und charakterisiert es. Von gleich fundamentaler Bedeutung ist der Besitz. Er ist seit jeher eines der schwierigsten Privatrechtsinstitute. Bisher ungeloeste Fragen koennten nach Auffassung der Autorin besser durch starkere Beachtung der anerkannten Regeln der Methodik beantwortet werden. Fallen Eigentum und Besitz, an sich zusammengehoerig, auseinander, kann das Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis entstehen. Hier geht es Elke Herrmann darum, die Grundstrukturen freizulegen, die von den durch Literatur und Judikatur geschaffenen 'Schichten' uberdeckt werden. Die beschrankten Sachenrechte werden unter dem besonderen Aspekt untersucht, den Anton Menger dem Eigentum zugeschrieben hat und wonach das Sachenrecht Nichts als eine vollstandige Entfaltung des Privateigentums sei.
BolUntersucht werden vier elementare Bereiche des Sachenrechts. Die zentrale und überzeitliche Einrichtung des Eigentums wird in seiner Bedeutung, Ausgestaltung, seinen rechtshistorischen Entwicklungen und angeblichen heutigen Wandlungen dargestellt und charakterisiert. Bisher ungelöste Fragen des Besitzes, von jeher eines der schwierigsten Privatrechtsinstitute, werden, mit größerer Konsequenz als bisher, aufgrund der anerkannten Regeln der Methodik beantwortet. Beim Eigentümer-Besitzer-Verhältnis geht es den Autoren darum, die Grundstrukturen freizulegen, die von den durch Literatur und Judikatur geschaffenen "Schichten" überdeckt werden. Die beschränkten Sachenrechte werden unter dem besonderen Aspekt untersucht, wonach das Sachenrecht "Nichts als eine vollständige Entfaltung des Privateigentums" sei (Anton Menger). Die Neuauflage berücksichtigt digitale Erscheinungen unter sachenrechtlichen Gesichtspunkten und die Abschaffung von Gesamthandseigentum und Gesamthandsbesitz durch die Abschaffung des Gesamthandsvermögens im Gesellschaftsrecht (MoPeG).
Productspecificaties
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