Die Kommunikation der Gebietskörperschaften, insbesondere der Gemeinden, folgt zwei unterschiedlichen Logiken. Einerseits dient sie dem öffentlichen Auftrag und dem Recht der Bürger auf Information. Andererseits stellt diese Kommunikation ein wesentliches Instrument für jede politische Führung dar, die ihre Arbeit bekannt machen oder soziale Bindungen innerhalb eines bestimmten Gebiets schaffen bzw. wiederherstellen möchte. Dieses Spannungsfeld zwischen der von der Verwaltung erwarteten Neutralität und der politischen Werbung hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, (mit Schwierigkeiten) über die Unterscheidung zwischen institutioneller Kommunikation und politischer Kommunikation nachzudenken. Diese Arbeit versucht, die Versuche des Gesetzgebers zu analysieren, die Kommunikation der Gebietskörperschaften zu regeln und diese Unterscheidung vorzunehmen. Vor allem aber soll aufgezeigt werden, warum diese Unterscheidung nicht unbedingt relevant ist, da die Kommunikation der Gebietskörperschaften von Natur aus sowohl eine administrative als auch eine politische Dimension umfasst. Letztendlich geht es hier darum, kurz die Geschichte der Kommunikationsdienste der Gemeinden nachzuzeichnen, die in den 1970er Jahren einen Wendepunkt erlebten, und die damit verbundenen Herausforderungen zu beleuchten.
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