Vergelijk aanbieders (1)
Beim exekutiven Erwerb einer Liegenschaft kommt es, anders als bei deren Kauf, nicht auf die bA1/4cherliche Einverleibung an, sondern es vermittelt bereits der Zuschlag dem Ersteher das Eigentum. Da der Zuschlag nachtrAglich aufgehoben werden kann, entsteht bis zur VerbA1/4cherung ein "Schwebezustand," in dem sich der Ersteher VerfA1/4gungsbeschrAnkungen gefallen lassen muA. Die Arbeit soll zeigen, welche Rechte und Pflichten mit dem Zuschlag auf den Ersteher A1/4bergehen und inwieweit seine Rechtsstellung schwAcher ist als die eines bA1/4cherlichen EigentA1/4mers. Dabei wurden die Schwerpunkte so gesetzt, wie sie sich aus der Analyse der umfangreichen Rechtsprechung zum exekutiven Erwerber ergeben. Diese Schwerpunkte sind: a VermAgensrechtliche Auswirkungen des Zuschlags a Umfang des Erwerbs an der Liegenschaft und deren ZubehAr a Aoebergang von Gefahr, FrA1/4chten und Lasten a BestandvertrAge an der Liegenschaft a Schutz des Erstehers vor Entwertung der Liegenschaft bis zur Besitzeinweisung a Besitzerlangung und deren Durchsetzung a Auswirkungen einer nachtrAglichen Aufhebung des Zuschlags a Ersteher- und grundverkehrsrechtliche BeschrAnkungen
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