Die Beziehungen sind die gesetzlich festgelegten Mechanismen, die die Zusammenarbeit, Partnerschaft und Kooperation zwischen den drei Säulen der Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo sicherstellen sollen, um die organische Einheit des Staates zu wahren und die Kohärenz und Harmonie bei der Ausübung der Staatsgewalt im ganzen Land zu gewährleisten. Sie äußern sich zum einen in der Komplementarität und Interdependenz dieser drei vollständig ineinander greifenden Ebenen der Staatsführung und zum anderen in der notwendigen Unterstützung, die die höhere Ebene der niedrigeren Ebene unter Wahrung des Grundsatzes der freien Verwaltung und der Verwaltungsautonomie jeder Säule zukommen lässt. Die Beziehungen zwischen dem Staat und der Provinz werden durch Gesetze geregelt, darunter das Gesetz Nr. 08/012 vom 31. Juli 2008 über die Grundprinzipien der Selbstverwaltung der Provinzen.
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