Der Beitrag verdeutlicht, inwieweit die Rechte von Minderheitsaktionären in der EU im Falle von Fusionen geschützt sind. Die Untersuchung der Unionsrechtsvorschriften macht deutlich, dass die Rechte von Minderheitsaktionären nicht angemessen berücksichtigt werden und dass die vom EU-Gesetzgeber erlassenen Richtlinien, die unzureichende Schutzvorschriften für Minderheitsaktionäre vorsehen, den Schutz dieser Aktionäre dem Ermessen der Mitgliedstaaten überlassen. Darüber hinaus ist es den Mitgliedstaaten gestattet, aber nicht vorgeschrieben, die in der Dritten und der Zehnten Richtlinie verankerten Schutzvorschriften für Minderheitsaktionäre umzusetzen. Infolgedessen unterscheiden sich die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Schutzes von Minderheiten bei Fusionen erheblich. Der Beitrag erörtert zudem, dass die weitreichenden Befugnisse, die Minderheitsaktionären bei der Ablehnung grenzüberschreitender Umstrukturierungen eingeräumt werden, Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit schaffen können. Abschließend wird eine stärkere Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften vorgeschlagen, insbesondere im Bereich des Austrittsrechts, des Auskaufsrechts und des Rechts auf angemessene Entschädigung von Minderheitsaktionären.
AmazonPagina's: 76, Paperback, Verlag Unser Wissen
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