Das Strafrecht wird zunehmend als präventives Steuerungsinstrument eingesetzt. In komplexen und dynamischen Regulierungsfeldern greift der Gesetzgeber dabei vermehrt auf überinklusive Strafnormen zurück, um künftige, noch nicht sicher vorhersehbare Gefahren möglichst lückenlos zu erfassen. Solche Normen versprechen effektiven Rechtsgüterschutz, nehmen aber in Kauf, dass auch ungefährliche oder sozial erwünschte Verhaltensweisen in den Anwendungsbereich von Strafvorschriften geraten. Die Untersuchung fragt nach den Grenzen dieser Regelungstechnik und verbindet straf-, unions- und verfassungsrechtliche Perspektiven moderner Strafgesetzgebung. Am Beispiel der handelsgestützten Marktmanipulation zeigt sie, dass eine weit gefasste 'Catch-all'-Klausel, deren Reichweite durch eine Verwaltungsbehörde begrenzt wird, nur bei wirksamen rechtsstaatlichen Sicherungen verfassungsgemäß sein kann. Auf dieser Grundlage entwickelt sie die Grenze eines kriminalstrafrechtlichen Aufopferungsverbots.
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